Die Praxis für individuelle Medizin ist eine reine Privatarztpraxis, d.h., dass gesetzlich versicherte Patienten die Rechnung selbst tragen müssen (außer es besteht eine Zusatzversicherung, die eine Rückerstattung der berechneten Leistungen ermöglicht).
Bei Patienten, die bei einer Privaten Krankenkasse versichert sind, werden die Kosten im Regelfall problemlos übernommen.
Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Vor der Behandlung bekommt jeder Patient eine sog. Patienten-Vereinbarung zur Unterschrift vorgelegt. Hier ist detailliert aufgelistet, welche Leistungen bei dem jeweiligen Termin voraussichtlich erbracht werden und was sie kosten.
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach dem Termin und wird Ihnen per Post zugesandt.